Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Freizeit-Farmer
Richard Bleil
Zeisigweg 2
68535 Edingen-Neckarhausen

  

1. Leistungen von Freizeit-Farmer

 

Das leisten wir für Dich

1.1 Vorbereitung der Mietgärten

Wir tragen dafür Sorge, dass die Gartenparzellen, zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich, vorbereitet sind. Dazu gehört:

  • Bei den vorbepflanzten Gärten: Grunddüngung und Saatbettbereitung sowie die Aussaat bzw. Pflanzung von 25 bis 30 verschiedenen Gemüsesorten auf ca. 4/5 der Parzellenfläche (ca. 1/5 bleibt zur Bepflanzung durch die NutzerInnen frei)
  • Die Parzellen zum Zeitpunkt der Übergabe weitgehend frei von Unkräutern zu halten

Wir verwenden dabei keine chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmittel.

Bei den Gärten zum selbst Bepflanzen übernimmst Du selbst die Grunddüngung, Saatbettbereitung und Aussaat bzw. Bepflanzung.

1.2 Wir stellen folgende Betriebsmittel bereit:

  • Gießwasser
  • Handwerkzeuge (Hacken, Schaufeln, Spaten, Gießkannen, etc.)

1.3 Saatgut und Jungpflanzen zum Nachsäen/Nachpflanzen

Wir stellen Dir Saatgut und Jungpflanzen zum Nachsäen/Nachpflanzen entgeltlich zur Verfügung. Du darfst auch eigenes Saatgut und eigene Jungpflanzen mitbringen, sofern das Saatgut/die Jungpflanzen aus biologischem Anbau stammen. Im Zweifel frage bitte bei uns nach!

1.4 Beratung

In einer wöchentlichen Sprechstunde auf dem Freizeit-Farmer-Grundstück (von Saisonbeginn bis Ende August) erhältst Du Beratung zur Bewirtschaftung Deines Gartens. Darüber hinaus stellen wir regelmäßig Tipps und aktuelle Informationen über unsere Online-Community zur Verfügung

1.5 Zusatzangebot: Gewächshaus (nur in Edingen-Neckarhausen)

Wir tragen dafür Sorge, dass die Beete im Gewächshaus zum Zeitpunkt der Übergabe für die Bewirtschaftung durch Dich vorbereitet sind. Dazu gehört:

  • Die Grundbodenbearbeitung und Grunddüngung
  • Die Pflanzung der Gewächshauskulturen
  • Die Beete zum Zeitpunkt der Übergabe weitgehend frei von Unkraut zu halten

Wir bewässern die Kulturen im Gewächshaus regelmäßig.

1.7 Zusatzangebot: Obst (nur in Edingen-Neckarhausen)

Wir kümmern uns um die Pflege der Obstbäume und -sträucher.

1.8 Zusatzangebot: Hühner (nur in Edingen-Neckarhausen)

Wir kümmern uns um die Pflege und Fütterung der Hühner sowie, wenn nötig, um ihre tierärztliche Versorgung.

 

2. Rechte und Pflichten der NutzerInnen

Du kannst jederzeit das Freizeit-Farmer Grundstück betreten. Jeder Nutzer und jeder Besucher des Freizeit-Farmer Grundstücks muss sich an die Nutzungsbedingungen halten, die unter folgendem Link zu finden sind: Nutzungsbedingungen

Eine sachfremde Nutzung der Gärten und des gesamten Grundstücks ist nicht gestattet.

2.1 Mietgärten und Gewächshausbeete

Wenn Du einen Garten/ein Beet im Gewächshaus mietest, hast Du ab der Übergabe der Parzellen bis zum Saisonende das Recht zur Nutzung der Parzellen. Dazu gehört natürlich auch die Ernte. Du kümmerst Dich verbindlich um die Pflege des Gartens/des Gewächshausbeetes. Dazu gehört insbesondere das Entfernen von Unkraut, auch auf den angrenzenden Wegen.

Durch aussamende Unkräuter kann den ParzellennachbarInnen und den NutzerInnen im Folgejahr ein beachtlicher Mehraufwand entstehen. Wir behalten uns daher vor, Gärten und Gewächshausbeete, die nicht oder unzureichend gepflegt werden und stark verunkrauten, rechtzeitig vor der Samenreife der Unkräuter zu mähen und ggf. umzubrechen. Vorher werden wir aber auf jeden Fall das Gespräch mit Dir suchen.

Du musst den Garten/das Gewächshausbeet zu Saisonende einwintern. D.h. alle Pflanzen sowie nicht- und schwer kompostierbares Material (Kunststoff- / Metallgegenstände und dergleichen sowie Äste/Stöcke und Holzgegenstände) entfernen und die Beete und Wege nach unserer Anleitung mit organischem Material bedecken, das wir Dir zur Verfügung stellen.

2.2 Obst

Wenn Du einen Obstanteil buchst, hast Du ab Saisonbeginn (Übergabe der Gartenparzellen) bis zum Saisonende (31.12.) das Recht, bestimmte Mengen an Obst zu ernten.

Die Menge an Obst, die Dir als Mieter eines Obstanteils zusteht, ist variabel. Sie richtet sich für jede Obstsorte näherungsweise nach dem folgenden Prinzip:

einfacher Obstanteil = Gesamtmenge des in einem Jahr geernteten Obstes einer Sorte / Anzahl der Mieter eines Obstanteils

Die genaue Umsetzung dieses Prinzips ist jedoch aus folgenden Gründen nicht möglich:

Die Ernte erfolgt je nach Sorte und Menge der Früchte entweder gemeinsam an Terminen, die wir bekannt geben,  oder jeder kann für sich selbst eine kleine Menge ernten und sollte genug für andere übriglassen.
Bei Obstsorten, die an festgelegten Terminen gemeinschaftlich geerntet werden, versuchen wir die Ernte zu gleichen Teilen unter den Anwesenden aufzuteilen. Wer sich für den Termin nicht anmeldet bzw. nicht erscheint und auch vorher nicht ankündigt, seinen Anteil an den darauffolgenden Tagen abzuholen, verliert den Anspruch auf seinen Teil der Ernte dieser Sorte am entsprechenden Erntetermin.
Bei Obstsorten, die individuell geerntet werden, sollte jeder darauf achten, sich nicht über Gebühr zu bedienen. Hier hängt die Menge, die Du bekommst, auch davon ab, dass jeder sich daran hält.

Wenn Du selbst Obst erntest, solltest Du dabei zum einen sorgsam mit den Pflanzen umgehen und z.B. keine Zweige abreißen, zum anderen vorsichtig sein, um Dich nicht zu verletzen.

Die Menge an (genießbarem) Obst kann durch Unterschiede in der Witterung und durch die natürliche Alternanz der Bäume von Jahr zu Jahr stark schwanken. In Jahren mit Spätfrost kann es im schlimmsten Fall passieren, dass ein Großteil der Apfel- Birnen- Zwetschgen- Kirschpflaumen- und/oder Kirschernte ausfällt. Da wir im Obst normalerweise keinen Pflanzenschutz betreiben ist auch damit zu rechnen, dass ein beträchtlicher Teil der Obsternte Einflüsse aufweist, z.B. „wurmstichiges“ Obst, Schorfflecken etc.

2.3 Miethühner

Wenn Du ein Huhn mietest, hast Du ab Saisonbeginn (Übergabe der Gartenparzellen), bis zum Saisonbeginn im Folgejahr, das Recht, ein Huhn aus unserer Schar Dein zu nennen und eine bestimmte Menge an Eiern zu bekommen.

Die Menge an Eiern, die Dir als Mieter eines Huhns zusteht, richtet sich nach dem folgenden Prinzip:

Menge der Eier für ein Miethuhn/Woche = Gesamtmenge der Eier in der Woche/Anzahl der Hühner im Stall

Die Menge an Eiern, die Du tatsächlich bekommst, hängt davon ab, ob Du die Eier regelmäßig abholst. Nach drei Wochen entfällt Dein Anspruch auf ein Ei, wenn Du es nicht abgeholt hast.

Unsere Hühner gehören keinen Hochleistungsrassen an und bekommen kein besonderes Kraftfutter. Sie suchen sich ihr Futter im Auslauf z.T. selbst und werden von uns zugefüttert. Die Menge der Eier, die sie legen, hängt stark von der Jahreszeit, ihrer Rasse und ihrem Alter ab.

Hennen, die älter sind als drei Jahre, legen nur noch wenige oder gar keine Eier mehr. Du kannst auch ein Huhn mieten, das älter als drei Jahre ist (z.B. wenn Du es schon im Vorjahr gemietet hast und es weiter mieten willst). In diesem Fall hast Du aber kein Recht, Eier zu bekommen.

Du darfst die Hühner tagsüber jederzeit besuchen und auch füttern. Beim Futter musst Du jedoch darauf achten, was Du ihnen gibst. Wir teilen Dir mit, was die Hühner nicht bekommen dürfen.

Wenn Dein Huhn sterben sollte (z.B. durch Fuchs oder Habicht), bekommst Du, je nach Verfügbarkeit, innerhalb der folgenden Monate ein neues Huhn. Deinen Eieranteil bekommst Du weiterhin.

 

3. "Gartenpfand"

Wenn NutzerInnen ihren Pflichten nicht nachkommen (z.B. Unkraut entfernen, Parzellen einwintern) entstehen für uns zusätzliche Kosten. Um uns gegen diese Kosten abzusichern, erheben wir eine Kaution auf die Gärten und Gewächshausbeete. Wenn Du Deinen Pflichten gemäß Abschnitt 2 dieser AGB nachkommst, bekommst Du diese Kaution bis spätestens zum 10. April des Folgejahres zurückerstattet. Wenn Du Deinen Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommst, behalten wir uns vor, die Kaution komplett oder teilweise einzubehalten.

 

4. Haftung/Risiken

4.1 Haftung für Ernteausfälle / Schadensersatzansprüche

(1) Wir übernehmen nur Haftung für Ernteausfälle, die durch Verletzung der wesentlichen zugesicherten Leistungen aus Punkt 1.1 (Vorbereitung der Mietgärten) und bei Buchung der Zusatzangebote entsprechend aus den Punkten 1.6 bis 1.8 entstehen. Du nimmst zur Kenntnis, dass es sich nicht um einen ertragsoptimierten Anbau handelt. Wir bemühen uns um eine an den Bedürfnissen der Kulturen ausgerichtete Grunddüngung des Gemüseackers und des Gewächshauses sowie um eine gute Pflege der Obstkulturen, übernehmen aber keine Haftung für mögliche Ernteminderungen, die aus nicht-optimaler Nährstoffversorgung der Kulturen oder nicht-optimaler Pflege der Obstkulturen entstehen. Für Ernteausfälle, die durch Diebstahl, Wildschäden, Vandalismus, Wetter, Krankheit, Schädlinge, höhere Gewalt, Selbstverschulden der NutzerInnen und aus sonstigen Gründen entstehen übernehmen wir ebenso keine Haftung.
Wir bemühen uns auch um eine gute Versorgung der Hühner, übernehmen aber keine Haftung für geringe Verfügbarkeit von Eiern durch nicht-optimale Futterzusammensetzung, Diebstahl, Krankheit, Schädlinge, höhere Gewalt, Selbstverschulden der NutzerInnen und aus sonstigen Gründen.

(2) Wir haften generell für Schadensersatzansprüche nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten, die aus dem Vertrag entstehen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der NutzerInnen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der NutzerInnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen der vorangegangen Absätze dieser Ziffer gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4.2 Besondere Risiken und Gefahren

Das Freizeit-Farmer Grundstück ist eine gartenbaulich genutzte Fläche. Du nimmst zur Kenntnis, dass hier außergewöhnliche Risiken bestehen, insbesondere für Kleinkinder. Dazu gehören z.B. Geräte, insbesondere solche mit scharfen Klingen oder Kanten, Wasserleitungen (darüberfallen), Wasserbottiche/-Fässer (hineinfallen), Wassertanks (nicht daran herumklettern!), Äste von Bäumen (herabfallen), Leitern (herunterfallen), unsere Honigbienen (halte genügend Abstand von den Stöcken!) und der Elektrozaun um den Hühnerauslauf. Auf dem Grundstück wachsen auch giftige Pflanzen, die auf keinen Fall verzehrt werden dürfen! Die Benutzung der Geräte, auch der Leitern bei der Obsternte geschieht auf eigene Gefahr. Prüfe vor der Benutzung, ob sie intakt sind! Halte Dich nicht bei Sturm oder Gewitter auf dem Grundstück auf. Der Blitz kann auch in die Gewächshäuser einschlagen, stelle Dich bei Gewitter nicht dort unter!

Wir bemühen uns, die Risiken zu minimieren, weisen aber ausdrücklich darauf hin, sich mit erhöhter Aufmerksamkeit auf dem Grundstück zu bewegen und Sorge für die eigene Sicherheit und die Sicherheit von Kindern zu tragen.

 

5. Vertragsabschluss und Vertragsdauer, Weitervermietung in Folgejahren

Durch die Bestellung über die Webseite www.freizeit-farmer.de, genauer durch Klick auf „Daten abschicken und Freizeit Farmer werden“ am Ende des Bestellformulars, gibst Du ein verbindliches Angebot ab.

Der Vertrag kommt dann zustande, wenn wir das Angebot per Email ausdrücklich annehmen.

Mit Erhalt der Rechnung bist Du verpflichtet, den fälligen Saisonbeitrag und das Gartenpfand ohne Abzüge innerhalb von 21 Tagen an uns zu überweisen.

Wir behalten uns vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern sie noch nicht bestätigt wurden.

Der Vertrag wird für eine Saison (von Ende April / Anfang Mai bis Ende Oktober) geschlossen.

Schließen mehrere Personen gemeinsam einen Vertrag ab, so haften die Personen für sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

Die Lage Deines Garten kannst Du bei der Buchung festlegen. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, genau den ausgewählten Garten zu bekommen. Z.B. schließen wir Lücken, die durch nicht vermietete Gärten entstehen dadurch, dass wir die vermieteten Gärten zusammenrücken. Je nach Anzahl der vermieteten Gärten kann also die Lage Deines Gartens geringfügig von der Lage des Gartens, den Du bei der Buchung ausgewählt hast, abweichen.

Wir bevorzugen Dich bei der Gartenvergabe, wenn Du bereits in der vorherigen Saison einen Garten gemietet hast. Auch versuchen wir Dir – wenn Du es wünschst – in der neuen Saison wieder denselben Garten zuzuteilen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch, weder darauf, wieder einen Garten mieten zu können, noch darauf, denselben Garten wie im Vorjahr zugeteilt zu bekommen.
Dasselbe gilt für die Zusatzangebote Beet im Gewächshaus, Obst und Miethühner.

 

 

6. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit es sich um den Geschäftsverkehr mit Kaufleuten handelt, ist Gerichtsstand, sowie Erfüllungsort Mannheim.

 

7. Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung

Hier findest Du die Widerrufsbelehrung

Hier findest Du unsere Datenschutzerklärung

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